Instruktionen für die Einreichung von Projektvorschlägen
Einführung
Die Projektvorschläge für das Programm Virtueller Campus Schweiz müssen entsprechend der Projektausschreibung für die zweite Serie des Programms vom Juli 2000 verfasst werden. Für das endgültige Auswahlverfahren durchlaufen die eingereichten Projektvorschläge Evaluationsverfahren durch den Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz, internationale Experten, Vertreter der Universitäten (UNI), der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und der Fachhochschulen (FHS) sowie der betroffenen Bundesämter. Die nachfolgenden Instruktionen müssen sorgfältig befolgt werden bei der Ausarbeitung des Projektvorschlags.
Projektvorschläge müssen eingereicht werden von einem Projektleiter (Professor), der entweder an UNI, ETH oder FHS tätig ist, und der für die Entwicklung des Projektes und für die Koordination mit den Projektpartnern verantwortlich ist. Für diese Aufgabe wird der Projektleiter von einem Koordinator unterstützt. Jeder Projektvorschlag sollte ein Netzwerk von mindestens drei beteiligten akademischen schweizerischen Institutionen haben (UNI, ETH oder FHS), welche beabsichtigen, den entwickelten elektronischen Kurs in ihr Curriculum zu integrieren. Zusätzliche akademische Partner aus dem Ausland oder von privaten (kommerziellen) Institutionen sind eingeladen, sich an einem Projekt zu beteiligen und zu seinem Erfolg beizutragen, allerdings müssen sie ihre Ausgaben selber decken.
Detaillierte Angaben
Projektvorschläge müssen auf englisch geschrieben sein, und eine englische sowie eine deutsche, französische oder italienische Zusammenfassung enthalten. Das auf der Homepage verfügbare offizielle Formular muss dazu verwendet werden.
Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 20. Dezember 2000. Es werden eine Papierkopie sowie eine editierbare elektronische Version (Word oder *.rtf Format) verlangt. Die Papierkopie kann an folgende Adresse geschickt werden:
Schweizerische Hochschulkonferenz
Swiss Virtual Campus
Sennweg 2
3012 Bern
Die elektronische Version soll an
deborah.vitacco@cus.ch geschickt werden.Die Projektvorschläge müssen folgende Informationen enthalten:
Der eingereichte Projektvorschlag muss vom Projektleiter und den Projektpartnern unterzeichnet sein.
All diese Information sollte in das Formular eingetragen werden, das von der Homepage
www.virtualcampus.ch herunter geladen werden kann. Es sind eine Papierkopie sowie eine elektronische Version (via email, bitte keine Datenträger schicken) einzureichen.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen verlangt:
Unterstützungsbrief durch die Direktion (z.B. Rektor oder Vizerektor) der Institutionen des Projektleiters und der Projektpartner, die das Projekt finanziell unterstützen. Damit soll die finanzielle Beteiligung der beteiligten Institutionen und die Kontinuität des Projektes auch nach Ablauf der Unterstützung durch den Virtuellen Campus Schweiz (Ende 2003) sichergestellt werden;
Lebenslauf des Projektleiters und der Projektpartner und falls bereits bekannt des Projektkoordinators;
Anforderungsprofil für Leute die für die Durchführung des Projektes angestellt werden sollen (besonders des Projektkoordinators).
Selektionsprozess
Jeder Projektvorschlag wird durch den Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz nach den im Kapitel Bedingungen und Kriterien für die Auswahl von Projekten aufgelisteten Kriterien sowie den allgemeinen Bedingungen der Projektausschreibung beurteilt werden. Der Lenkungsausschuss kann zudem die Projekte an externe pädagogische Experten zur weiteren Evaluation geben.
Der Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz wird mit den Direktionen der UNI, ETH und FHS in Kontakt treten, um bestimmte Aspekte der eingereichten Projekte und deren Unterstützung durch die jeweilige Institution zu diskutieren.
Der Lenkungsausschuss wird dann eine Liste der durch das Programm Virtueller Campus Schweiz zu finanzierenden Projekte der neu gegründeten (ab Januar 2001) Schweizerischen Universitätskonferenz (SUC) unterbreiten. Die Autoren der ausgewählten Projektgesuchen werden Ende Februar 2001 informiert werden. Die Finanzierungs-Entscheidungen werden im April 2000 aufgrund detaillierter Finanzpläne der Projekte durch die SUC getroffen werden.
Die Bedingungen des Programms erfordern eine Regelung basierend auf einem Vertrag mit allen Projektpartnern.
Für weitere Informationen steht Dr. Deborah Vitacco, Geschäftsführerin des Programmes Virtueller Campus Schweiz, gerne zur Verfügung.
(Tel. 031 306 60 67, email:
deborah.vitacco@cus.ch)
Bedingungen und Kriterien für die Auswahl von Projekten
Die eingereichten Projektvorschläge sollten die Ziele der Projektausschreibung vom Juli 2000 (Kapitel 2.1) erfüllen (siehe auch
http://www.virtualcampus.ch/). Sie werden nach den folgenden Kriterien bewertet werden:Für technische Fragen stehen Dr. Rolf Brugger (
Kosten / Finanzierung
Der Virtuelle Campus Schweiz ist ein gemeinsames Programm für Universitäten (UNI), der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und der Fachhochschulen (FHS). Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat 30 Millionen Franken für kantonale Universitäten budgetiert für das gesamte Programm, in dieser letzten Runde können 10 Millionen Franken verteilt werden. Für Fachhochschulen und ETH stellen BBT und ETH-Rat finanzielle Mittel zur Verfügung. Bestimmte Aktivitäten, die alle beteiligten Institutionen unterstützen z.B. Mandate können durch das Programm finanziert werden.
Die Finanzierung des Programmes Virtueller Campus Schweiz ist ein Teil der projektgebundenen Beiträgen im Rahmen des neuen Universitätsförderungsgesetzes (UFG).
Eigenleistungen der Universitäten
Nach Art. 21, Abs. 2 und 3 des UFG sowie Art. 45, Absatz 1 der Verordnung des UFG erbringen die Universitätskantone, Universitäten oder Universitätsinstitutionen, welche an den Projekten teilnehmen, eine Eigenleistung von 50%.
Das Zurverfügungstellen von Apparaten und Betriebsmitteln sowie speziell angemieteten Räumlichkeiten, Beiträge an Tagungs- und Reisekosten sowie Löhne für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden bei der Berechnung der Eigenleistung anteilsmässig berücksichtigt. Overheadkosten von 20% der Saläre dürfen verrechnet werden, sofern sie nicht in anderen Punkten aufgeführt werden. Der Beitrag der Institution sollte allerdings sowohl Ausgaben, die speziell für das Projekt getätigt worden sind, beinhalten ('real money') als auch Naturalleistungen, d.h. Personal, Apparate und Betriebsmittel der Institution, die nur teilweise für das Projekt gebraucht werden ('virtual money').
Kosten und Finanzierung des vorgeschlagenen Projektes
Die Kosten des Projektes können folgende Ausgaben enthalten: ortsübliche Saläre (Bruttosaläre), Apparate und Anlagen (Software/Lizenzkosten inbegriffen), Betriebsmittel, Kosten für speziell angemietete Räumlichkeiten sowie Tagungs- und Reisekosten. Die Saläre müssen den Hauptanteil an den durch das Programm zu finanzierenden Kosten ausmachen. Es können keine Doktorandensaläre finanziert werden, da das Programm grundsätzlich Entwicklung finanziert und nicht Forschung.
Im beiliegenden Formular sollen für jedes Jahr auf der einen Seite die geplante Ausgaben getrennt nach verschiedenen Kategorien und auf der andern Seite deren vorgesehene Finanzierung eingetragen werden. Die Finanzierung sollte für jeden Partner aufgeteilt werden in Geldleistungen ('real money') und in Naturalleistungen ('virtual money') sowie in vom Programm Virtueller Campus Schweiz beantragte Kredite.
Bitte beachten Sie dass die Ausgaben aller beteiligten Partner (Universitäten, ETH und Fachhochschulen) aufgeführt werden muss. In Tabelle 2 müssen Eigenleistung und vom Virtuellen Campus Schweiz beantragte Kredite separat aufgelistet werden. Die beantragten Kredite müssen nach Beiträge für Universitäten, ETH und Fachhochschulen aufgeteilt werden (siehe Tabelle 2a). Eigenleistungen müssen mindestens 50% der Gesamtkosten abdecken.
Tabelle 1. Projekt Kosten (insgesamt)
|
Projekt Nummer: |
Kosten |
Finanzierung |
Finanzierung |
Finanzierung |
Finanzierung |
Finanzierung |
Subtotal |
Beantragter Kredit |
|
Total |
durch den |
durch den |
durch den |
durch den |
durch andere |
Projektleiter + |
beim Virtuellen |
|
|
Projektleiter |
Partner 1 |
Partner 2 |
Partner 3 |
Partner |
Projektpartner |
Campus Schweiz* |
||
|
Saläre |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
Laufende Kosten |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
Material |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
Reisen |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
Total |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
* für alle Partner, d.h. beim BBW (UNI), ETH-Rat (ETH) und BBT (FH) beantragte Kredite
Tabelle 2. Kosten pro Jahr Tabelle 2a. Kredit aufgeteilt nach Hochschultypen
|
Jahr |
Kosten Total |
Beteiligung Projektleiter und Projektpartner |
Beteiligung Projektleiter und Projektpartner (in % der Kosten) |
Beantragter Kredit beim Virtuellen Campus Schweiz |
Beantragter Kredit für Universitäten |
Beantragter Kredit für ETH |
Beantragter Kredit für Fach-hochschulen |
|
|
2001 |
Fr. |
Fr. |
% |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
|
2002 |
Fr. |
Fr. |
% |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
|
2003 |
Fr. |
Fr. |
% |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
|
|
Total |
Fr. |
Fr. |
% |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
Tabelle 3: Finanzielle Beteiligung durch die Gesuchsteller
|
Leiter und Partner |
Reales Geld |
Virtuelles Geld |
Total |
Beteiligung jedes einzelnen Partners in % |
|
Leiter |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
% |
|
Partner 1 |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
% |
|
Partner 2 |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
% |
|
Partner 3 |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
% |
|
Übrige Partner |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
% |
|
Total |
Fr. |
Fr. |
Fr. |
100 % |